Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022

der Gemeinde Muhr a.See

 

Nachstehend wird gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 GO und der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr a.See, die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See für das Haushaltsjahr 2022 bekannt gemacht.

 

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständige Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 11.07.2022, Az. 20-941-16, festgestellt, dass diese nicht zu beanstanden ist.

 

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Muhr a.See

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2022

 

Auf Grund des Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Muhr a.See folgende Haushaltssatzung:

 §1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und

Ausgaben mit                                    4.504.854,00 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und

Ausgaben mit                                    3.387.116,00 €.

 §2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 §3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 §4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

 

  1. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 500 v.H.

 

  1. b) für die Grundstücke (B) 500 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer 320 v.H.

 §5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 € festgesetzt.

 §6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

Muhr a.See, den 18. Juli 2022

 

Gemeinde Muhr a.See

           

              gez.

 

          (Rampe)

Erster Bürgermeister

 

 

Muhr a.See, den 18. Juli 2022

Gemeinde Muhr a.See

 

 

Dieter Rampe

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 

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