Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022
der Gemeinde Muhr a.See
Nachstehend wird gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 GO und der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr a.See, die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See für das Haushaltsjahr 2022 bekannt gemacht.
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständige Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 11.07.2022, Az. 20-941-16, festgestellt, dass diese nicht zu beanstanden ist.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Muhr a.See
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Muhr a.See folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 4.504.854,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 3.387.116,00 €.
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 500 v.H.
- b) für die Grundstücke (B) 500 v.H.
- Gewerbesteuer 320 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Muhr a.See, den 18. Juli 2022
Gemeinde Muhr a.See
gez.
(Rampe)
Erster Bürgermeister
Muhr a.See, den 18. Juli 2022
Gemeinde Muhr a.See
Dieter Rampe
Erster Bürgermeister