Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See für das Haushaltsjahr 2020 wurde durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen genehmigt und wird hiermit amtlich bekanntgemacht:
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Muhr a.See
Nachstehend wird gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 GO und der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr a.See, die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr a.See für das Haushaltsjahr 2019 bekannt gemacht.
Ab dieser Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan eine Woche lang und die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Muhr a.See, Rosenau 1, 91735 Muhr a. See, öffentlich zur Einsicht auf.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Muhr a.See
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund des Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Muhr a.See folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.149.750 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.135.400 €.
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 500 v.H.
- b) für die Grundstücke (B) 500 v.H.
- Gewerbesteuer 320 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Muhr a.See, den 21. September 2020
Gemeinde Muhr a.See
gez.
(Rampe)
Erster Bürgermeister