Standesamt
Seit dem 01. Januar 2019 wickelt das Standesamt Gunzenhausen die Beurkundung aller Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) ab, die im Gemeindegebiet Muhr a.See auftreten. Außerdem werden auf Wunsch auch im Nachhinein Urkunden aus diesen Fällen ausgestellt.
Für Eheschließungen im Ausland kann das unter Umständen nötige Ehefähigkeitszeugnis beantragt und ggf. ausgestellt werden.
Nachträgliche Namenserklärungen, z.B. nach Heirat im Ausland oder für Kinder, können hier abgegeben werden.
Auch für die Beurkundung von Kirchenaustritten ist das Standesamt zuständig.