Gebühren


Gebührenmaßstab
1. Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen Gebühren.
2. Die Gebühren (einschl. Verwaltungskosten) werden wie folgt festgesetzt:
2.1. Grabgebühren für:
Reihengräber für Kinder bis zu 10 Jahren 90,00 Euro
Reihengräber für Personen über 10 Jahre 190,00 Euro
Familiengräber (30 Jahre Nutzungszeit) für 2 Personen 380,00 Euro
Urnengrab 190,00 Euro
Urnengrabstätte mit einer Einfassung 500,00 Euro

2.2. Bestattungsgebühren:
2.2.1. Herstellung des Grabes (Öffnen, Schließen des Grabes, Erdabfuhr)
Gräber für Kinder bis zu 10 Jahren 130,00 Euro
Gräber für Personen über 10 Jahre 280,00 Euro
Familiengräber je Grabstelle 280,00 Euro
Urnenbeisetzung 70,00 Euro
2.2.2. Benutzung des Leichenhauses (einschl. Reinigung) 65,00 Euro
2.2.3. Benutzung der mobilen Kühlzelle 45,00 Euro

2.3. Ausgrabung und Umbettung einer Leiche
während der Ruhefrist 520,00 Euro
nach Ablauf der Ruhefrist 520,00 Euro
Urne 190,00 Euro

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