Fischereischeine


Fischereischeine können Sie in der Gemeindeverwaltung beantragen. Beim Erstantrag sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Passbild
- Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung (ab 18. LJ. notwendig)
- Einwilligungserklärung der Eltern (Jugendfischereischein)
Neben einer Verwaltungsgebühr von 35,- Euroist eine Fischereiabgabe zu zahlen. Sie beträgt für 5 Jahre Gültigkeit 40,- Euro, in allen anderen Fällen errechnet sie sich nach einer tabellarischen Aufstellung. Ebenso gibt es Regelungen für Ausländer mit und ohne Wohnsitz in Deutschland bzw. für Mitglieder der US-Streitkräfte. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

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