Ausländerwesen - Aufenthaltsgenehmigung
Ausländer brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Ausländer ein Einreisevisum, das bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen), der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika. Zuständig für ausländische Mitbürger ist das
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