Gebühren


Gebührenmaßstab
1. Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen Gebühren.
2. Die Gebühren (einschl. Verwaltungskosten) werden wie folgt festgesetzt:
2.1. Grabgebühren für:
Reihengräber für Kinder bis zu 10 Jahren 120,00 Euro
Reihengräber für Personen über 10 Jahre 240,00 Euro
Familiengräber (30 Jahre Nutzungszeit) für 2 Personen 480,00 Euro
Urnengrab 220,00 Euro
Urnengrabstätte mit einer Einfassung 520,00 Euro

2.2. Bestattungsgebühren:
2.2.1. Herstellung des Grabes (Öffnen, Schließen des Grabes, Erdabfuhr)
Gräber für Kinder bis zu 10 Jahren 140,00 Euro
Gräber für Personen über 10 Jahre 360,00 Euro
Familiengräber je Grabstelle 720,00 Euro
Urnenbeisetzung 130,00 Euro
2.2.2. Benutzung des Leichenhauses (einschl. Reinigung) 90,00 Euro
2.2.3. Benutzung der mobilen Kühlzelle 70,00 Euro

2.3. Ausgrabung und Umbettung einer Leiche
während der Ruhefrist 600,00 Euro
nach Ablauf der Ruhefrist 600,00 Euro
Urne 190,00 Euro

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