Umzüge und Zuzüge


Umzüge von einer Gemeinde zur anderen erfordern das persönliche Erscheinen des Umziehenden. Nach einer Änderung des Melderechts muss man sich nicht mehr abmelden sondern nur noch bei der Zuzugsgemeinde anmelden. Zur Anmeldung sind die Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderpass) vorzulegen, ebenso Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunden.

Zusätzlich benötigen Sie zur Anmeldung eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers. Hier wird der Einzug einer jeden meldepflichtigen Person durch den Wohnungsgeber bestätigt. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer selbst, erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung. Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier zum Download oder kann im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.

Die Meldefrist beträgt zwei Wochen.

Auch die Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister erfolgt im Einwohnermeldeamt. Auch hierzu bitte den Ausweis/Pass vorlegen. Seit dem 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugniss und Auskünfte aus dem Gewerberegister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. www.fuehrungszeugnis.bund.de

 

Einwohnermeldeamt der Gemeinde Muhr a.See
Rosenau 1, 91735 Muhr a See
Tel.: 09831/61956-0, Fax: 09831/6195630
email: an die Gemeinde

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.